Im tschechischen Teil des Einzugsgebietes der Elbe
befinden sich 5 gemäß Wassergesetz ausgewiesenen Teileinzugsgebiete, für die
die Bewirtschaftungspläne erstellt werden. Es sind Teileinzugsgebiete „Obere
und mittlere Elbe“, „Obere Moldau“, „Berounka“, „Untere Moldau“, und „Eger und
Untere Elbe“. Die Zeitpläne und Arbeitsprogramme zur Aufstellung der
Bewirtschaftungspläne für die gemäß Wassergesetz ausgewiesenen
Teileinzugsgebiete im tschechischen Teil des Enzugsgebiets der Elbe sowie nähere
Informationen und Bedingungen für die Einreichung der Stellungnahmen stehen
Ihnen in den beigefügten Dateien zur Verfügung.
Die Bearbeiter der Bewirtschaftungspläne für die gemäß Wassergesetz ausgewiesenen Teileinzugsgebiete rufen hiermit die Öffentlichkeit und die Wassernutzer auf, in einer Frist von 6 Monaten ab Veröffentlichung (d. h. bis 30.06.2006) ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Zeitplans und des Arbeitsprogramms einzureichen.