Wie
von der Richtlinie gefordert, haben die Staaten in der internationalen
Flussgebietseinheit Elbe eine Analyse der wasserwirtschaftlichen und der
ökonomischen Situation im Einzugsgebiet der Elbe durchgeführt. Ziel war es, auf
der Grundlage der anthropogenen Belastungen der Oberflächengewässer und des
Grundwassers eine Abschätzung der Erreichung der Umweltziele bei den
Oberflächen- und Grundwasserkörpern vorzunehmen. Die erheblich veränderten
und künstlichen Oberflächenwasserkörper wurden vorläufig bestimmt. Ergänzt
wurde dies durch eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Die
wirtschaftliche Analyse soll ausreichend detaillierte Informationen zur
Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips, zu den Anreizen der
Wassergebührenpolitik sowie zu den Kosten von Maßnahmen liefern. Im
Gesamtkonzept der Wasserrahmenrichtlinie haben ökonomische Ansätze eine Reihe
weiterer Funktionen, die für das Erreichen der Umweltziele von großer Bedeutung
sind. Im Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie sind Ausnahmetatbestände zu den
ökologischen Zielsetzungen beschrieben, deren Anwendbarkeit teilweise mit Hilfe
von ökonomischen Überlegungen zu beurteilen ist. Ferner wurde ein Verzeichnis
aller nach EG-Recht ausgewiesenen Gebiete zum Schutz der Oberflächengewässer
und des Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar vom Wasser abhängigen
Lebensräumen und Arten (Schutzgebiete) erstellt. Die Ergebnisse dieser
Arbeiten in den jeweiligen Staaten wurden für die internationale
Flussgebietseinheit Elbe in einen gemeinsamen Bericht, den Bericht 2005 der
internationalen Flussgebietseinheit Elbe gemäß Artikel 15 Abs. 2 der
Wasserrahmenrichtlinie, zusammengefasst.
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