Hauptnivellements an der Elbe
Veranlassung / Aufgabe:
Viele Arbeiten in der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV), wie z.B. Bau- und
Unterhaltungsmaßnahmen, Bauwerksüberwachungen oder auch hydrologische Arbeiten, setzen
eine einwandfreie Höhenbestimmung voraus. Zu diesem Zweck werden durch sog.
Hauptnivellements (Feinnivellements II.O.) entlang der Bundeswasserstraßen Höhennetze
geschaffen, die in gewissen Zeitabständen aktualisiert werden müssen. Diese Höhennetze
sind an das amtliche Höhennetz der Landesvermessung anzuschließen. Der BfG obliegt die
Vergabe und die Betreuung der örtlichen Messungen, die Berechnung der Höhen sowie die
Veröffentlichung der Nivellementsergebnisse.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands stellte sich heraus, daß die auf dem Gebiet der neuen Bundesländer bestehenden Höhennetze an der Elbe völlig überaltert waren (letzte Messungen Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre) und somit dringend einer Erneuerung bedurften. Darüber hinaus sind - für hydrologische Belange - Möglichkeiten zu schaffen, die in den alten und neuen Bundesländern derzeit noch vorhandenen, unterschiedlichen amtlichen Höhensysteme miteinander zu verbinden und somit eine einheitliche Höhenbezugsfläche zu schaffen.
Methode / Analyse
In den Jahren 1988 - 1993 wurde das Höhenfestpunktfeld entlang der Elbe durch die
Hauptnivellements aktualisiert (Projektabschnitte: s. Tab.1).
Die Höhenmessungen wurden an beiden Uferseiten durchgeführt und mittels Stromübergänge miteinander verbunden.
Im Bereich der WSD Nord wurden die Nivellements an das amtliche Deutsche Haupthöhennetz 1985 (DHHN 85; Normalorthometrische Höhen) angeschlossen. Im Bereich der WSD Ost wurden die Nivellements sowohl an das in den neuen Bundesländern amtliche Staatliche Nivellementsnetz (SNN; HN76; Normalhöhen) als auch an das DHHN 12 angeschlossen, wobei letzteres darin begründet war, daß auch nach 1945 die Wasserwirtschaftsbehörden in der ehemaligen DDR mit den nicht mehr amtlichen DHHN 12-Höhen weiter gearbeitet haben. Da das DHHN 12 im Bereich der ehemaligen DDR nach dem Krieg aber nicht weiter gepflegt wurde, mußte auf die Höhenverzeichnisse des Reichsamtes für Landesaufnahme (RfL) zurückgegriffen werden. Diese zwingende Vorgehensweise hatte zum Teil erheblich längere Anschlußnivellements zur Folge. Die Differenzen zwischen den beiden Höhensystemen DHHN 12 und HN 76 sind nicht konstant und liegen in der Größenordnung von 0.14 m bis 0.18 m.
Die Ausgleichung der Nivellements erfolgte mit dem Programm LINIV, welches beim Landesvermessungsamt (LVermA) Nordrhein-Westfalen entwickelt worden ist. Zum Zwecke der Beurteilung der inneren Netzgenauigkeit sowie zur Bestimmung geeigneter LVA-Anschlußpunkte wurde zunächst eine zwangsfreie Ausgleichung mit nur einem LVA-Anschlußpunkt durchgeführt. Im Anschluß daran erfolgte dann durch eine Ausgleichung unter Zwang die Einrechnung der Höhen in die Höhensysteme der Landesvermessung.
Ergebnisse:
Seit dem Frühjahr 1994 stehen für alle Höhenfestpunkte an der Elbe aktuelle Höhenwerte
zur Verfügung (s. Tab.1). Aufgrund der verschiedenen Höhensysteme
in den alten und neuen Bundesländern sind diese z.Zt. noch in verschiedenen Systemen, so
daß an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ein Sprung von ca. 0.15m besteht. Bei
Arbeiten im WSV-Höhenfestpunktfeld oder bei hydrologischen Untersuchungen dürfen die
verschiedenen Höhen keinesfalls miteinander vermischt werden.
linkes Ufer [km] | rechtes Ufer [km] | von - bis | Jahr der Messung |
0 | 0 | tschech. Grenze | 1993 |
107 | 107 | Riesa | |
107 | 107 | Riesa | 1992 |
214 | 214 | Wittenberg | |
214 | 214 | Wittenberg | 1992 |
323 | 323 | Magdeburg | |
322 | 322 | Magdeburger Kreuz | 1991 |
350 | 350 | Rogätz | |
350 | 350 | Havelberg | 1993 |
422 | 422 | Havelberg | 1992 |
423 | 423 | Schnackenburg | 1988 |
475 | 569 | Lauenburg | |
473 | Schnackenburg | ||
607 | 568 | Lauenburg | |
607 | Hamburg (Stadtgrenze) |
Tab.1 Hauptnivellements an der Elbe
Weiteres Vorgehen:
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik
Deutschland (AdV) hat beschlossen, künftig ein gesamtdeutsches amtliches Haupthöhennetz
unter dem Namen DHHN 92 einzuführen. Hinsichtlich des Höhenbezugs und des Höhensystems
orientiert sich das DHHN 92 an der künftigen gesamteuropäischen Festlegung, d.h. es
handelt sich um Normalhöhen, die im Zuge einer zwangsfreien Ausgleichung berechnet und an
das europäische Nivellementsnetz (UELN 1986) angeschlossen werden. Die im Rahmen der
Hauptnivellements bestimmten Höhenwerte der WSV-Festpunkte und der Pegelfestpunkte
können sodann mit Bereitstellung der neuen LVA-Höhen in ein einheitliches Höhensystem
transformiert werden.
Daneben sind zum Zwecke der Aktualisierung die Hauptnivellements in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen.
Berichte / Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Hauptnivellements werden zum einen in Form von Höhenverzeichnissen und
zum anderen auf Datenträgern im Format der WSV-Punktdatei an die Wasser- und
Schiffahrtsdirektionen weitergegeben.
Ansprechpartner:
Frau Dr. Sudau,
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Kaiserin-Augusta-Anlagen 15-17
56068 Koblenz
Referat M5,
Tel.: 0261-1306-5287
Email: sudau@bafg.de