Titel: Erprobung der Gewässerstrukturgütekartierung in Brandenburg (Kurztitel)
Autor/Herausgeber: Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Lehrstuhl für Gewässerschutz
Jahr der Veröffentl./Ort: 1995 / Bad Saarow (Bbg)
Umfang der Studie: 154 pp und Anlagen
Art der Studie: Projektbericht im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Brandenburgs
Standort der Arbeit: Landesumweltamt Brandenburg, Abt. Gewässerschutz und Wasserwirtschaft
Themenpunkt |
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Allgemeine Beschreibung des Gewässers | ++ |
Hydrographische Verhältnisse | |
Klima |
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Geologie |
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Morphologie |
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Hydrologie |
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Biologische Verhältnisse | |
Phytoplankton |
0 |
Zooplankton |
0 |
Benthos |
0 |
pflanzlicher Aufwuchs |
0 |
tierischer Aufwuchs |
0 |
Fische |
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Vögel |
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Erfassung des derzeitigen Zustandes ökologisch wertvoller Uferrandregionen/Auen | ++ |
Anthropogene Einflüsse und deren Auswirkungen | |
Wasserbeschaffenheit |
+ |
wasserbauliche/wasserwirtschaftliche Eingriffe |
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Nutzungen der Uferrandbereiche (Landwirtschaft/Siedlung/ Rohstoffgewinn./Tourismus) |
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Ökologische Bewertung | |
Leitbild |
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Gewässergüte |
+ |
Ökomorphologie |
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Konfliktsituationen | ++ |
Vorschläge für Entwicklungsziele | + |
Vorschläge für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung von Biotopstrukturen | + |
Inhaltsangabe:
Der LAWA-Verfahrensvorschlag zur Strukturgütekartierung kleiner Fließgewässer wurde exemplarisch an 5 sehr unterschiedlichen Gewässern Brandenburgs auf jeweils vollständiger Fließlänge angewendet. Die Eignung des Vorschlages wurde dabei u. a. an den Elbe-Nebengewässern Stepenitz und Schwarze Elster überprüft. Die Prüfung ergab eine gute Eignung für den Brandenburger Raum hinsichtlich Objektivität, Vergleichbarkeit und Standardisierbarkeit. Für die Anwendung in Flachlandbächen mit den spezifischen morphologischen nordostdeutschen Gegebenheiten sollten jedoch einige der Parameter anders definiert bzw. bewertet und durch zusätzliche Merkmalsausprägungen erweitert werden.
(red. Anmerkung: Diese und andere Hinweise sind bei der weiteren Überarbeitung des Verfahrens durch die LAWA berücksichtigt worden.)