[ Elise > Institutionen > ARGE > ARGE Literatur > Niedersachsen > Schwinge ] Aue Fischtreppe Niedersachsen
Entwicklung eines Leitbildes für das Fließgewässer Schwinge im Landkreis Stade
05.01.2001  
Entwicklung eines Leitbildes für das Fließgewässer Schwinge im Landkreis Stade

Titel: Entwicklung eines Leitbildes für das Fließgewässer Schwinge im Landkreis Stade

Autor/Herausgeber: Zübeyde Alkan

Jahr der Veröffentl./Ort: März 1996, Buxtehude

Umfang der Studie: 85 Seiten

Art der Studie: Diplomarbeit an der Fachhochschule Nordostniedersachsen

Standort der Arbeit: Wassergütestelle Elbe, Hamburg

Ziel der vorliegenden Studie war es, für das Fließgewässer Schwinge im Landkreis Stade von der Quelle bis zur Tidegrenze in Stade aus gewässerökologischer und gewässermorphologischer Sicht eine aktuelle Bestandsaufnahme vorzunehmen und kritisch zu bewerten. Darüber hinaus sollte ein ökologisch-morphologisches Leitbild für den fließenden Bereich und für den Stadtbereich der Schwinge entwickelt werden.

Für die Ermittlung des Ist-Zustandes wurde der zu untersuchende Flußabschnitt in kleinere Teilabschnitte unterteilt. Diese Teilabschnitte wurden jeweils begangen und nach dem Bewertungsschema der Länderarbeitsgemeinschaft (LAWA) eingestuft. Als Einzelparameter werden dabei mit einem siebenstufigem System (Zahlenwerte von 1 bis 7) bewertet:

  • Gewässerumfeld,
  • Laufentwicklung des Flusses,
  • Längsprofil des Flusses,
  • Beschaffenheit der Flußsohle,
  • Querprofil des Flusses und
  • Uferbeschaffenheit.

Nach dem Zusammenfassen der Einzelparameter zu Hauptparametern ergab sich für die Schwinge für ausgewählte Flußabschnitte folgende Bewertungsklassen (nach LAWA, dabei bedeutet eine niedrige Bewertungsklasse einen naturnahen Zustand, eine hohe Bewertungsklasse einen eher naturfernen Zustand):

  • Wasser (Laufentwicklung, Langsprofil, Uferbeschaffenheit): 2 (Abschnitt "Hagener Mühlenbach bis Bundesstr. 73") bzw. 6 (Abschnitt "Bundesstr. 73 bis Schleuse Stade");

  • Ufer: 3 (Abschnitt "Hagener Mühlenbach bis Bundesstr. 73") bzw. 6 (Abschnitt "Bundesstr. 73 bis Schleuse Stade").

Die Autorin formuliert folgende Verbesserungsvorschläge: Das Schwingetal sollte überwiegend als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Auf eine maschinelle Räumung des Gewässers sollte verzichtet werden. Generell sollten die Räumungen per Hand durchgeführt werden und auf lediglich einmal pro Jahr im Winterhalbjahr beschränkt bleiben. Ebenfalls sollte die Mahd auf das Winterhalbjahr beschränkt bleiben. Der Gewässerrandstreifen von 5 m muß eingehalten werden. Mähgut sollte aus der Uferböschung, Totholz sollte dagegen nicht entfernt werden. Es sollten Erlen ca. 30 cm oberhalb der Mittelwasserlinie gepflanzt werden. Um den Fischbestand positiv zu beeinflussen, sollten ausgebaute Nebenbäche renaturiert werden, Uferschutzstreifen eingerichtet und Fischsperren wie Wehre und Sohlabstürze abgebaut werden. Für einen Gewässerabschnitt wird das Einbringen von Felsen in das Gewässer diskutiert. Auch schräg verlegte Steinschüttungen könnten die Strömunsrichtung und Fließgeschwindigkeit des Flusses positiv beeinflussen.

Themenpunkt

Einstufung

Allgemeine Beschreibung des Gewässers

+

Hydrographische Verhältnisse  

Klima

0

Geologie

0

Morphologie

+++

Hydrologie

+

Biologische Verhältnisse  

Phytoplankton

0

Zooplankton

0

Benthos

0

pflanzlicher Aufwuchs

0

tierischer Aufwuchs

0

Fische

+

Vögel

+

Erfassung des derzeitigen Zustandes ökologisch wertvoller Uferrandregionen/Auen

+++

Anthropogene Einflüsse und deren Auswirkungen  

Wasserbeschaffenheit

0

wasserbauliche/wasserwirtschaftliche Eingriffe

++

Nutzungen der Uferrandbereiche (Landwirtschaft/Siedlung/ Rohstoffgewinn./Tourismus)

++

Ökologische Bewertung  

Leitbild

+

Gewässergüte

++1)

Ökomorphologie

++

Konfliktsituationen

+

Vorschläge für Entwicklungsziele

+

Vorschläge für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung von Biotopstrukturen

+++

1) Die Studie zitiert die Gewässergütesituation der Schwinge aus Untersuchungen durch das Staatliche Amt für Wasser und Abfall, Stade. Die Daten sind im Anhang enthalten.