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Hauptnivellements an der Elbe
07.09.1998  
Thema:

Hauptnivellements an der Elbe

Veranlassung / Aufgabe:
Viele Arbeiten in der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV), wie z.B. Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, Bauwerksüberwachungen oder auch hydrologische Arbeiten, setzen eine einwandfreie Höhenbestimmung voraus. Zu diesem Zweck werden durch sog. Hauptnivellements (Feinnivellements II.O.) entlang der Bundeswasserstraßen Höhennetze geschaffen, die in gewissen Zeitabständen aktualisiert werden müssen. Diese Höhennetze sind an das amtliche Höhennetz der Landesvermessung anzuschließen. Der BfG obliegt die Vergabe und die Betreuung der örtlichen Messungen, die Berechnung der Höhen sowie die Veröffentlichung der Nivellementsergebnisse.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands stellte sich heraus, daß die auf dem Gebiet der neuen Bundesländer bestehenden Höhennetze an der Elbe völlig überaltert waren (letzte Messungen Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre) und somit dringend einer Erneuerung bedurften. Darüber hinaus sind - für hydrologische Belange - Möglichkeiten zu schaffen, die in den alten und neuen Bundesländern derzeit noch vorhandenen, unterschiedlichen amtlichen Höhensysteme miteinander zu verbinden und somit eine einheitliche Höhenbezugsfläche zu schaffen.

Methode / Analyse
In den Jahren 1988 - 1993 wurde das Höhenfestpunktfeld entlang der Elbe durch die Hauptnivellements aktualisiert (Projektabschnitte: s. Tab.1).

 Die Höhenmessungen wurden an beiden Uferseiten durchgeführt und mittels Stromübergänge miteinander verbunden.

Im Bereich der WSD Nord wurden die Nivellements an das amtliche Deutsche Haupthöhennetz 1985 (DHHN 85; Normalorthometrische Höhen) angeschlossen. Im Bereich der WSD Ost wurden die Nivellements sowohl an das in den neuen Bundesländern amtliche Staatliche Nivellementsnetz (SNN; HN76; Normalhöhen) als auch an das DHHN 12 angeschlossen, wobei letzteres darin begründet war, daß auch nach 1945 die Wasserwirtschaftsbehörden in der ehemaligen DDR mit den nicht mehr amtlichen DHHN 12-Höhen weiter gearbeitet haben. Da das DHHN 12 im Bereich der ehemaligen DDR nach dem Krieg aber nicht weiter gepflegt wurde, mußte auf die Höhenverzeichnisse des Reichsamtes für Landesaufnahme (RfL) zurückgegriffen werden. Diese zwingende Vorgehensweise hatte zum Teil erheblich längere Anschlußnivellements zur Folge. Die Differenzen zwischen den beiden Höhensystemen DHHN 12 und HN 76 sind nicht konstant und liegen in der Größenordnung von 0.14 m bis 0.18 m.

Die Ausgleichung der Nivellements erfolgte mit dem Programm LINIV, welches beim Landesvermessungsamt (LVermA) Nordrhein-Westfalen entwickelt worden ist. Zum Zwecke der Beurteilung der inneren Netzgenauigkeit sowie zur Bestimmung geeigneter LVA-Anschlußpunkte wurde zunächst eine zwangsfreie Ausgleichung mit nur einem LVA-Anschlußpunkt durchgeführt. Im Anschluß daran erfolgte dann durch eine Ausgleichung unter Zwang die Einrechnung der Höhen in die Höhensysteme der Landesvermessung.

Ergebnisse:
Seit dem Frühjahr 1994 stehen für alle Höhenfestpunkte an der Elbe aktuelle Höhenwerte zur Verfügung (s. Tab.1). Aufgrund der verschiedenen Höhensysteme in den alten und neuen Bundesländern sind diese z.Zt. noch in verschiedenen Systemen, so daß an der ehemaligen innerdeutschen Grenze ein Sprung von ca. 0.15m besteht. Bei Arbeiten im WSV-Höhenfestpunktfeld oder bei hydrologischen Untersuchungen dürfen die verschiedenen Höhen keinesfalls miteinander vermischt werden.
 
 

linkes Ufer [km] rechtes Ufer [km] von - bis Jahr der Messung
0 tschech. Grenze 1993
107 107 Riesa  
107 107 Riesa 1992
214 214 Wittenberg  
214 214 Wittenberg 1992
323 323 Magdeburg  
322 322 Magdeburger Kreuz  1991
350 350 Rogätz  
350 350 Havelberg 1993
422 422 Havelberg 1992
423  423 Schnackenburg 1988
475 569 Lauenburg  
473   Schnackenburg  
607 568 Lauenburg  
  607 Hamburg (Stadtgrenze)   

 
Tab.1 Hauptnivellements an der Elbe

Weiteres Vorgehen:
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat beschlossen, künftig ein gesamtdeutsches amtliches Haupthöhennetz unter dem Namen DHHN 92 einzuführen. Hinsichtlich des Höhenbezugs und des Höhensystems orientiert sich das DHHN 92 an der künftigen gesamteuropäischen Festlegung, d.h. es handelt sich um Normalhöhen, die im Zuge einer zwangsfreien Ausgleichung berechnet und an das europäische Nivellementsnetz (UELN 1986) angeschlossen werden. Die im Rahmen der Hauptnivellements bestimmten Höhenwerte der WSV-Festpunkte und der Pegelfestpunkte können sodann mit Bereitstellung der neuen LVA-Höhen in ein einheitliches Höhensystem transformiert werden.

Daneben sind zum Zwecke der Aktualisierung die Hauptnivellements in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen.

Berichte / Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Hauptnivellements werden zum einen in Form von Höhenverzeichnissen und zum anderen auf Datenträgern im Format der WSV-Punktdatei an die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen weitergegeben.
 

Ansprechpartner:
Frau Dr. Sudau,
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Kaiserin-Augusta-Anlagen 15-17
56068 Koblenz
 
Referat M5,
Tel.: 0261-1306-5287
Email: sudau@bafg.de